Stammnorm
Ausfertigungsdatum
26.11.2021
Fassung
Staatliche Anerkennung der Gemeinde Herscheid als Erholungsort
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Staatliche Anerkennung
der Gemeinde Herscheid als Erholungsort
Verfügung
der Bezirksregierung Arnsberg
24.04.03
Vom 26. November 2021
Mit Verfügung vom 26. November 2021 habe ich aufgrund der §§ 1, 2, 12, 17, 19 und 21 des Kurortegesetzes vom 11. Dezember 2007 (GV. NRW. 2008 S. 8), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 2016 (GV. NRW. S. 1150) geändert worden ist, der Gemeinde Herscheid die Artbezeichnung
„Erholungsort“
verliehen und die Erholungsgebietsgrenzen festgesetzt.
Die Anlagen 1 und 2 - textliche Darstellung der Erholungsgebietsgrenzen und zeichnerische Darstellung der Erholungsgebietsgrenzen - sind Bestandteile der Verfügung.
MBl. NRW. 2021 S. 1040.