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Staatliche Anerkennung des Ortsteils Saalhausen der Stadt Lennestadt als Kneipp-Kurort

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Staatliche Anerkennung
des Ortsteils Saalhausen der Stadt Lennestadt
als Kneipp-Kurort

 

Bekanntmachung
der Bezirksregierung Arnsberg

 

Vom 3. November 2021

 

 

Mit Verfügung vom 24. Oktober 2021 habe ich aufgrund der §§ 2, 3 und 7 des Gesetzes über Kurorte im Land Nordrhein-Westfalen (Kurortegesetz - KOG) vom 11. Dezember 2007 (GV. NRW. 2008 S. 8) der Stadt Lennestadt für den Ortsteil Saalhausen die Artbezeichnung

 

"Kneipp-Kurort"

 

verliehen und die Kurgebietsgrenzen festgesetzt.

 

Die Anlagen 1 und 2 - textliche Darstellung der Kurgebietsgrenzen und zeichnerische Darstellung der Kurgebietsgrenzen - sind Bestandteile der Verfügung.

 

MBl. NRW. 2021 S. 814.

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