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Umlagensatzung 2018 des ZV VRR Bekanntmachung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr

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Umlagensatzung 2018 des ZV VRR

Bekanntmachung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr

 

Vom 9. Mai 2018

 

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Umlagensatzung 2018 mit Datum vom 14. Februar 2018 und die Satzung zur Änderung der Umlagensatzung 2018 mit Datum vom 30. April 2018 genehmigt.

 

Die Umlagensatzung und der nachfolgende Hinweis nach § 7 Absatz 6 GO NW werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung NW am Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 7 Absatz 6 Satz 1 GO NW nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn:

 

1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

2. diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

3. der Verbandsvorsteher hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet

oder

4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Zweckverband vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

 

Die genehmigte Umlagensatzung sowie die Änderung der Satzung zur Änderung der Umlagensatzung des ZV VRR 2018 stehen auf der Homepage des VRR zum Download als PDF-Datei unter folgendem Link zur Verfügung:

 

http://www.vrr.de/imperia/md/content/dervrr/satzungen/umlagensatzung_zv_vrr_2018.pdf

 

http://www.vrr.de/imperia/md/content/dervrr/satzungen/satzung_zur_aenderung_der_umlagensatzung_zv_vrr_2018.pdf

 

9. Mai 2018

 

Erik O. S c h u l z

Vorsitzender der Verbandsversammlung

 

MBl. NRW. 2018 S. 369.

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