Ungültigkeitserklärung eines Dienstsiegels Bekanntmachung der Deutschen Rentenversicherung Westfalen
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Ungültigkeitserklärung eines Dienstsiegels
Bekanntmachung der Deutschen Rentenversicherung Westfalen
Vom 11. September 2018
Das Dienstsiegel Nummer 68 der Deutschen Rentenversicherung wird für ungültig erklärt.
Das nachstehend näher bezeichnete Dienstsiegel mit dem Ausdruck
„Deutsche Rentenversicherung Westfalen“
abhanden gekommen.
Hinweise, die zum Auffinden des Siegels führen können sowie Anhaltspunkte für die unbefugte Benutzung, bitte ich unmittelbar dem Referat „Allgemeine Verwaltung“, Herrn Lohmann (Telefon 0251 2382110), mitzuteilen.
Beschreibung des Dienstsiegels:
Gummistempel, Durchmesser 34 mm
Innenliegendes Landeswappen
Umschrift: Deutsche Rentenversicherung Westfalen
Kennziffer: 68
Verwaltungsabteilung
Martin E i c k m e y e r