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Ungültigkeitserklärung eines Dienstsiegels Bekanntmachung der Deutschen Rentenversicherung Westfalen

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Ungültigkeitserklärung eines Dienstsiegels
 
Bekanntmachung der Deutschen Rentenversicherung Westfalen

 

Vom 11. September 2018

 

Das Dienstsiegel Nummer 68 der Deutschen Rentenversicherung wird für ungültig erklärt.

 

Das nachstehend näher bezeichnete Dienstsiegel mit dem Ausdruck

„Deutsche Rentenversicherung Westfalen“

abhanden gekommen.

 

Hinweise, die zum Auffinden des Siegels führen können sowie Anhaltspunkte für die unbefugte Benutzung, bitte ich unmittelbar dem Referat „Allgemeine Verwaltung“, Herrn Lohmann (Telefon 0251 2382110), mitzuteilen.

 

Beschreibung des Dienstsiegels:

Gummistempel, Durchmesser 34 mm

Innenliegendes Landeswappen

Umschrift: Deutsche Rentenversicherung Westfalen

Kennziffer: 68

 

Verwaltungsabteilung

Martin  E i c k m e y e r

 

MBl. NRW. 2018 S. 532.

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