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Ungültigkeitserklärung eines Dienstsiegels Bekanntmachung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen vom 8. März 2017

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Ungültigkeitserklärung eines Dienstsiegels

Bekanntmachung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
vom 8. März 2017

 

Die Dienstsiegel Nr. 1 und Nr. 2 der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen werden für ungültig erklärt.

Die Dienstsiegel sind verloren gegangen. Bei Auffinden der Siegel oder bei eventueller Feststellung einer unbefugten Nutzung wird um sofortige Unterrichtung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, Geschäftsbereich Personal, Bereich Personal/Organisation, Frau Monika Stricker (Tel. 0211/9024-1334), Sankt-Franziskus-Str. 146, 40470 Düsseldorf, gebeten.

 

Die Geschäftsführerin der
Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

MBl. NRW. 2017 S. 162.

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