Stammnorm
Ausfertigungsdatum
16.06.1970
Fassung
Verbot von Vereinen Kroatische Revolutionäre Bruderschaft (HRB) Bek. d. Innenministers v. 16.6.1970 -IV A3-222
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Verbot von Vereinen
Kroatische Revolutionäre Bruderschaft (HRB)
Bek. d. Innenministers v. 16.6.1970 -IV A3-222
Gemäß § 7 Abs. l des Vereinsgesetzes veröffentliche ich erneut den verfügenden Teil des von dem Bundesminister des Innern am 24. Juni 1968 erlassenen Verbots der Kroatischen Revolutionären Bruderschaft (HRB).
Das Verbot ist unanfechtbar.
Verbotsverfügung
Die Kroatische Revolutionäre Bruderschaft
(Hrvatsko Revolucionarno Bratstvo — HRB)
mit Sitz in Stuttgart wird verboten und aufgelöst.
MBl.NRW. 1970 S. 1093