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Veröffentlichung der Hörfunkprogramme der Landesrundfunkanstalten der ARD und des Deutschlandradios

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Veröffentlichung der Hörfunkprogramme
der Landesrundfunkanstalten der ARD
und des Deutschlandradios

Vom 11. Oktober 2017

 

Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und das Deutschlandradio veröffentlichen gemäß § 11c Absatz 4 des Staatsvertrags für Rundfunk und Telemedien vom 31. August 1991 in der Fassung des Zwanzigsten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, in Kraft seit 1. September 2017, in den amtlichen Verkündungsblättern der Länder eine Auflistung der von allen Anstalten insgesamt veranstalteten Hörfunkprogramme im Jahr 2017. Die Auflistung folgt nachstehend.

Köln, den 13. Oktober 2017

Deutschlandradio
- Körperschaft des öffentlichen Rechts -

Dr. Markus  H ö p p e n e r
Justiziar

MBl. NRW. 2017 S. 965.

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