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Veröffentlichung der Hörfunkprogramme der Landesrundfunkanstalten der ARD und des Deutschlandradios

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Veröffentlichung der Hörfunkprogramme der
Landesrundfunkanstalten der ARD und des Deutschlandradios

 

Vom 10. Dezember 2018

 

Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und das Deutschlandradio veröffentlichen gemäß § 11c Absatz 4 des Staatsvertrags für Rundfunk und Telemedien vom 31. August 1991 in der Fassung des Einundzwanzigsten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsvertrage, in Kraft seit 25. Mai 2018, in den amtlichen Verkündungsblättern der Länder eine Auflistung der von allen Anstalten insgesamt veranstalteten Hörfunkprogramme im Jahr 2018. Die Auflistung folgt nachstehend.

 

Köln, den 10. Dezember 2018

 

Deutschlandradio

- Körperschaft des öffentlichen Rechts -

 

Dr. Markus  H ö p p e n e r

Justiziar

MBl. NRW 2018 S. 797.

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