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Veröffentlichung der Hörfunkprogramme der Landesrundfunkanstalten der ARD und des Deutschlandradios vom 4. Januar 2016

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Veröffentlichung der Hörfunkprogramme
der Landesrundfunkanstalten der ARD
und des Deutschlandradios
vom 4. Januar 2016

 

Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und das Deutschlandradio veröffentlichen gemäß § 11c Abs. 4 des Staatsvertrags für Rundfunk und Telemedien vom 31. August 1991 in der Fassung des Achtzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, in Kraft seit 1. Januar 2016, in den amtlichen Verkündungsblättern der Länder eine Auflistung der von allen Anstalten insgesamt veranstalteten Hörfunkprogramme im Jahr 2016. Die Auflistung folgt nachstehend.

 

Köln, den 18. April 2016

Deutschlandradio
- Körperschaft des öffentlichen Rechts -
Dr. Markus   H ö p p e n e r
Justiziar

MBl. NRW. 2016 S. 318.

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