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Veröffentlichung diözesaner Bestimmungen betreffend die Vermögensverwaltung und Vertretung von Kirchengemeinden und (Kirchen-)Gemeindeverbänden

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Veröffentlichung diözesaner Bestimmungen
betreffend die Vermögensverwaltung und Vertretung
von Kirchengemeinden und (Kirchen-)Gemeindeverbänden

 

Bekanntmachung
des Ministerpräsidenten

 

Vom 5. Dezember 2024

 

Gemäß § 11 Absatz 4 der Vereinbarung über die staatliche Mitwirkung bei der Bildung und Veränderung katholischer Kirchengemeinden und (Kirchen-)Gemeindeverbände sowie dem Erlass kirchlicher Vorschriften über deren gesetzliche Vertretung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den (Erz-)Diözesen im Land Nordrhein-Westfalen vom 23. Oktober 2024 (GV. NRW. S. 644, ber. S. 875) werden die beigefügten diözesanen Bestimmungen betreffend die Vermögensverwaltung und Vertretung von Kirchengemeinden und (Kirchen-)Gemeindeverbänden veröffentlicht.

 

MBl. NRW. 2025 S. 68.

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