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Zuweisung analoger terrestrischer Übertragungskapazitäten (UKW) für die landesweite Verbreitung oder Weiterverbreitung eines analogen landesweiten Hörfunkprogramms Bekanntmachung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen

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Zuweisung analoger terrestrischer Übertragungskapazitäten (UKW)
für die landesweite Verbreitung oder Weiterverbreitung
eines analogen landesweiten Hörfunkprogramms

Bekanntmachung
der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen

 

Vom 19. März 2021

 

 

Die Ausschreibung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) – Zuweisung analoger terrestrischer Übertragungskapazitäten (UKW) für die landesweite Verbreitung oder Weiterverbreitung eines analogen landesweiten Hörfunkprogramms – ist auf der Homepage der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) unter www.medienanstalt-nrw.de öffentlich bekannt gemacht worden.

 

 

Düsseldorf, den 19. März 2021

 

 

Der Direktor

der Landesanstalt für Medien

Nordrhein-Westfalen (LfM)

 

Dr. Tobias S c h m i d

 

MBl. NRW. 2021 S. 192.

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