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Zuweisung einer analogen terrestrischen Übertragungskapazität für die Verbreitung oder Weiterverbreitung von privatem Hörfunk in Pulheim Bekanntmachung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) vom 8. April 2016

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Zuweisung einer analogen terrestrischen Übertragungskapazität für die Verbreitung
oder Weiterverbreitung von privatem Hörfunk in Pulheim

Bekanntmachung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM)
vom 8. April 2016

 

Die Ausschreibung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) - Zuweisung einer analogen terrestrischen Übertragungskapazität für die Verbreitung oder Weiterverbreitung von privatem Hörfunk in Pulheim - ist auf der Homepage der LfM www.lfm-nrw.de öffentlich bekannt gemacht worden.

Düsseldorf, den 8. April 2016

Der Direktor
der Landesanstalt für Medien
Nordrhein-Westfalen (LfM)

Dr. Jürgen   B r a u t m e i e r

MBl. NRW. 2016 S. 235.

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