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Zuweisung einer analogen terrestrischen Übertragungskapazität (UKW) für die Verbreitung oder Weiterverbreitung von privatem Hörfunk in der Innenstadt Köln

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Zuweisung einer analogen terrestrischen Übertragungskapazität (UKW)
für die Verbreitung oder Weiterverbreitung von privatem Hörfunk in der Innenstadt Köln

 

Bekanntmachung
der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM)

 

Vom 13. Mai 2022

 

 

Die Ausschreibung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) – Zuweisung einer analogen terrestrischen Übertragungskapazität (UKW) für die Verbreitung oder Weiterverbreitung von privatem Hörfunk in der Innenstadt Köln – ist auf der Homepage der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) unter www.medienanstalt-nrw.de öffentlich bekannt gemacht worden.

 

Düsseldorf, den 13. Mai 2022

 

Der Direktor
der Landesanstalt für Medien
Nordrhein-Westfalen (LfM)

 

Dr. Tobias  S c h m i d

MBl. NRW. 2022 S. 485.

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