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Zuweisung einer landesweit einheitlichen DAB+-Bedeckung für die landesweite Verbreitung oder Weiterverbreitung von privatem Hörfunk und vergleichbaren Telemedien

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Zuweisung einer landesweit einheitlichen DAB+-Bedeckung für die landesweite Verbreitung
oder Weiterverbreitung von privatem Hörfunk und vergleichbaren Telemedien

 

Bekanntmachung

der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM)

 

Vom 30. Oktober 2020

 

 

Die Ausschreibung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) – Zuweisung einer landesweit einheitlichen DAB+-Bedeckung für die landesweite Verbreitung oder Weiterverbreitung von privatem Hörfunk und vergleichbaren Telemedien – ist auf der Homepage der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) unter www.medienanstalt-nrw.de öffentlich bekannt gemacht worden.

 

 

Düsseldorf, den 30.10.2020

 

 

Der Direktor

der Landesanstalt für Medien

Nordrhein-Westfalen (LfM)

 

Dr. Tobias  S c h m i d

MBl. NRW. 2020 S. 739.

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