Fassung
Gültig ab
01.01.2026
Runderlass zur Inneren Organisation der Bezirksregierungen
Runderlass
des Ministeriums des Innern
51-01.18.01
Vom 23. Dezember 2025
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1 Muster-Organisationsplan der Bezirksregierungen
Der Aufbau der Bezirksregierungen orientiert sich an dem aus der Anlage zu diesem Runderlass ersichtlichen Muster-Organisationsplan. Dieser ist von den Bezirksregierungen zu beachten.
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2 Inkrafttreten
Dieser Runderlass tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft.
Gleichzeitig tritt der Runderlass „Innere Organisation der Bezirksregierungen“ vom 8. November 2005 (MBl. NRW. S. 1304), der zuletzt durch Runderlass vom 29. April 2022 (MBl. NRW. S. 292) geändert worden ist, außer Kraft.