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Änderungshistorie

Veröffentlichung: MB.NRW 2026 Nr. 2

In Kraft getreten am 1. Januar 2026.

Vollzitat

Runderlass zur Inneren Organisation der Bezirksregierungen vom 23. Dezember 2025 (MB.NRW 2026 Nr. 6)

Runderlass zur Inneren Organisation der Bezirksregierungen

 

Runderlass 
des Ministeriums des Innern 
51-01.18.01


Vom 23. Dezember 2025

 

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1 Muster-Organisationsplan der Bezirksregierungen

Der Aufbau der Bezirksregierungen orientiert sich an dem aus der Anlage zu diesem Runderlass ersichtlichen Muster-Organisationsplan. Dieser ist von den Bezirksregierungen zu beachten.

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2 Inkrafttreten

Dieser Runderlass tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft. 
Gleichzeitig tritt der Runderlass „Innere Organisation der Bezirksregierungen“ vom 8. November 2005 (MBl. NRW. S. 1304), der zuletzt durch Runderlass vom 29. April 2022 (MBl. NRW. S. 292) geändert worden ist, außer Kraft.

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