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Runderlass zur Änderung der Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien Gefahrgut - RSEB)

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Runderlass zur Änderung
der Richtlinien zur Durchführung
der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn
und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer
gefahrgutrechtlicher Verordnungen
(Durchführungsrichtlinien Gefahrgut - RSEB)

 

Runderlass
des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
– Referat VI B2

Vom 7. Dezember 2023

 

1
Allgemeine Richtlinien

Die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien Gefahrgut) - RSEB- sind am 29. August 2023 (Verkehrsblatt Dokument Nr. B 2207) neu gefasst worden.

Ich bitte, nach diesen Richtlinien zu verfahren.

 

2
Sonstiges

Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

 

MBl. NRW. 2024 S. 14.

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