Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 56-36.08.09 - vom 2.9.2014
Der Link zum Pragraph wurde kopiert
Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes
bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren
RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 56-36.08.09 -
vom 2.9.2014
1
Stundensätze
Die Stundensätze, die für die Berechnung des Verwaltungsaufwandes empfohlen werden, betragen für den
|
höheren Dienst |
78 Euro |
|
gehobenen Dienst |
65 Euro |
|
mittleren Dienst |
57 Euro |
|
einfachen Dienst |
41 Euro. |
Eine vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) erstellte detaillierte Übersicht ist als Anlage beigefügt.
2
Kosten- und Leistungsrechnung
Liegen Daten aus einer Kosten- und Leistungsrechnung vor, können diese zur Berechnung der Verwaltungsgebühren herangezogen werden.
3
Inkrafttreten, Aufhebung
3.1
Die Richtwerte treten mit dem Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
3.2
Der Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 20.5.2014 (MBl. NRW. S. 290) wird aufgehoben.