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Allgemeine Verwaltungsvorschriften für die Eichung von Meßgeräten - Eichanweisung - Besondere Vorschriften Meßgeräte für die Volumenmessung von strömendem Wasser - EA 6 - RdErl. d. Ministers für Wirtschaft. Mittelstand und Verkehr v. 26.11.1982 - III/A 5 - 50 - 42 - 03/82

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212. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 14.10.1992 = MBl. NW. Nr. 64 einschl.) / 26.11. 82 (1)

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Allgemeine Verwaltungsvorschriften

für die Eichung von Meßgeräten

- Eichanweisung -

Besondere Vorschriften

Meßgeräte für die Volumenmessung von strömendem Wasser - EA 6 -

RdErl. d. Ministers für Wirtschaft. Mittelstand und Verkehr v. 26.11.1982 - III/A 5 - 50 - 42 - 03/82

Der Bundesminister für Wirtschaft hat in der Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 145 vom 10. August 1982

„Richtlinien für die Eichung von Meßgeräten für die Volumenmessung von strömendem Wasser" y. 27. 7.1982

veröffentlicht Diese Richtlinien sind als Allgemeine Verwaltungsvorschriften bei der Durchführung von Eichungen zu beachten.

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