Stammnorm
Ausfertigungsdatum
07.05.2001
Fassung
Anerkennung der Stadt Kevelaer als Erholungsort Vfg. d. Regierungspräsidenten Düsseldorf v. 7. 5. 2000-24.79-02¹)
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7. 5. 01 (1) 253. Ergänzung - SMB1. NRW. - (Stand 1. 7. 2001 = MB1. NRW. Nr. 37/01 einschl.;
21281
Anerkennung
der Stadt Kevelaer als Erholungsort
Vfg. d. Regierungspräsidenten Düsseldorf v. 7. 5. 2000-24.79-02¹)
Gemäß § l der Verordnung über die Anerkennung von Gemeinden oder Teilen von Gemeinden als Erholungsort (Erholungsorteverordnung - EVO -) vom 29. 9. 1983 (GV. NRW. S. 428/SGV. NRW. 21281) habe ich der Stadt Kevelaer die Artbezeichnung „Erholungsort" verliehen und die Grenzen des Erholungsgebietes festgesetzt.
Die Anlagen l und 2 - Textliche Darstellung der Erho- Anlagen lungsgebietsgrenzen und Zeichnerische Darstellung des 1 und 2 Erholungsgebietes - sind Bestandteil dieser Verfügung.