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Anerkennung des Ortsteils Kronenburg der Gemeinde Dahlem als Erholungsort Vfg. d. Regierungspräsidenten Köln v. 16. 6. 1989 -24.60.72¹)

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212. Ergänzung-SMBl.NW.T(Stand 14.10.1992 = MBl.NW. Nr. 64 einschl.)

16. 6. 89 (1)


Anerkennung

des Ortsteils Kronenburg der Gemeinde Dahlem als Erholungsort

Vfg. d. Regierungspräsidenten Köln v. 16. 6. 1989 -24.60.72¹)

Aufgrund des § l der Erholungsverordnung (EVO) vom 29. September 1983 (GV. NW. S. 428/SGV. NW. 21281) habe ich unter Anerkennung als Erholungsort der Gemeinde Dahlem für den Ortsteil Kronenburg die Artbezeichnung Erholungsort unter Vorbehalt verliehen und die Erholungsgebietsgrenzen festgesetzt

Die Anlagen l und 2 - textliche Darstellung der Er- Anlagen holungsgebietsgrenzen und zeichnerische Darstellung des un Erholungsgebietes - sind Bestandteil dieser Verfügung.

2128l

') MB1.NW. 1992 S. 1353.

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