Stammnorm
Ausfertigungsdatum
22.08.2018
Fassung
Anerkennung des Ortsteils Rothenuffeln der Gemeinde Hille als Luftkurort mit Kurmittelgebiet Verfügung der Bezirksregierung Detmold – 24.63-00 –
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Anerkennung des Ortsteils Rothenuffeln der Gemeinde Hille als Luftkurort mit Kurmittelgebiet
Verfügung der Bezirksregierung Detmold
– 24.63-00 –
Vom 22. August 2018
Aufgrund des § 11 des Gesetzes über Kurorte im Land Nordrhein-Westfalen (Kurortegesetz – KOG) vom 11. Dezember 2007 (GV. NRW. 2008 S. 8), in der jeweils geltenden Fassung habe ich der Gemeinde Hille für den Ortsteil Rothenuffeln das Prädikat Luftkurort mit Kurmittelgebiet verliehen.
Die Verleihung erfolgte im Wege der Höherstufung vom Erholungsort mit Kurmittelgebiet.
Die Anlagen 1 und 2 - textliche Darstellung und zeichnerische Darstellung des Kurgebietes- sind Bestandteile der Verfügung.