Stammnorm
Ausfertigungsdatum
07.09.1965
Fassung
Auflagen der Justizbehörden in Strafverfahren und im Gnadenverfahren; hier: Verpflichtung zur regelmäßigen Meldung bei der Polizei RdErl. d. Innenministers v. 7. 9. 1965 - IV A 2 - 293l¹)
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/ 7. 9. 65 (1)
250. Ergänzung - SMBl. NRW. - (Stand 15. 10. 2000 = MBl. NRW. Nr. 58 einschl.)
20511
Auflagen der Justizbehörden in Strafverfahren
und im Gnadenverfahren;
hier: Verpflichtung zur regelmäßigen Meldung
bei der Polizei
RdErl. d. Innenministers v. 7. 9. 1965 - IV A 2 - 293l¹)
Nachstehend gebe ich die Rund Verfügung des Justiz- Anlage ministers des Landes Nordrhein-Westfalen v. 21. 7. 1965 (4300 — III A. 22) bekannt.
Ich bitte sicherzustellen, daß bei Nichteinhaltung einer Auflage die Justizbehörde, die sie'angeordnet hat, unverzüglich unter Angabe der Gesdiäftsnummer unterrichtet iwird. .