Berechnung und Zahlbarmachung von Vergütungen und Löhnen im Arbeitnehmerbereich durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Finanzministeriums v. 1.8.2003 – B 4158 – 9 – IV 1 –
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Berechnung und Zahlbarmachung von Vergütungen
und Löhnen im Arbeitnehmerbereich durch das
Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen
RdErl. d. Finanzministeriums v. 1.8.2003 – B 4158 – 9 – IV 1 –
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Mit Runderlass vom 8.3.2002 (MBl. NRW. 2002 S. 389) hatte ich die mit dem Erlass zur Errichtung des Landesamtes für Besoldung und Versorgung – LBV - (Gem. RdErl. d. IM; d. FM u. d. JM v. 11.5.1965 – SMBl. NRW – 2000 - ) formulierten Aufgaben des LBV in Bezug auf die Zahlbarmachung der Vergütung/Löhne präzisiert.
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Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, dass davon abweichende Zuständigkeitsvereinbarungen meiner vorherigen Zustimmung bedürfen.
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MBl. NRW. 2003 S. 899