Stammnorm
Ausfertigungsdatum
09.04.2020
Fassung
Beschäftigungserlaubnis nach § 61 AsylG für Personen in Landeseinrichtungen
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Beschäftigungserlaubnis
nach § 61 AsylG für Personen in Landeseinrichtungen
Runderlass des
Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
- 512-2020-0000769-
Vom 9. April 2020
Anliegender Runderlass wird hiermit veröffentlicht.
MBl. NRW. 2020 S. 236.