Stammnorm
Ausfertigungsdatum
23.04.1975
Fassung
Bescheinigung vermessungstechnischer Feststellungen, Nachweise o. ä. Unterlagen RdErl. d. Innenministers v. 23. 4.1975 -ID l - 2210
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Bescheinigung
vermessungstechnischer Feststellungen, Nachweise o. ä. Unterlagen
RdErl. d. Innenministers v. 23. 4.1975 -ID l - 2210
Soweit bei der Wahrnehmung von Aufgaben der Landesvermessung und zur Führung des Liegenschaftskatasters nach den hierfür ergangenen Vorschriften vermessungstechnische Feststellungen, Berechnungen, Zeichnungen, Nachweise oder ähnliche Unterlagen durch den ausführenden oder prüfenden Beamten usw. zu bescheinigen sind, ist die Amtsbezeichnung, bei Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren diese Bezeichnung und im übrigen die arbeitsvertraglich zugestandene Berufsgruppenbezeichnung (z. B. Reg.-Angestellter, technischer Angestellter) der Unterschrift nachzusetzen.