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Dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten der Landeskassen bei den Bezirksregierungen sowie der als Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds eingesetzten Beamten RdErl. d. Finanzministeriums v. 29.11.1991 – ID 3 – 0400 – 22.0 P 1154 – 1 – III A 3

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Dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten
der Landeskassen bei den Bezirksregierungen
sowie der als Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds
eingesetzten Beamten
RdErl. d. Finanzministeriums v. 29.11.1991 –
ID 3 – 0400 – 22.0 P 1154 – 1 – III A 3
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Die mit RdErl. d. Innenministeriums v. 20.12.2001 (SMBl. NRW. 203034) veröffentlichten Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Innenministeriums sind auf die Beamtinnen und Beamten der Landeskassen bei den Bezirksregierungen sowie der als Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds eingesetzten Beamten anzuwenden.
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Im Einvernehmen mit dem Innenministerium.
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MBl. NRW. 1992 S. 66, neu gefasst durch RdErl. v. 12.2.1996 (MBl. NRW. 1996 S. 414)

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