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Einführung eines allgemeinen Zeichens für den Zivilschutz RdErl. d. Innenministers v. 25. 3. 1966 — V B 3 — 1.47¹)

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25.3.66(1)

162.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand20.8.1984 - MB1.NW.Nr.40einschl.)

2150

Anlage


Einführung eines allgemeinen Zeichens für den Zivilschutz

RdErl. d. Innenministers v. 25. 3. 1966 — V B 3 — 1.47¹)

Die Bekanntmachung des Bundesministers des Innern über die Einführung eines allgemeinen Zeichens für den Zivilschutz v. 25. 1. 1966 (GMB1. S. 101) wird hiermit bekanntgegeben.

An die Regierungspräsidenten,

örtlichen Luftschutzleiter der LS-Orte nach § 9 des 1. ZBG,

Landesausbildungsstätte für den Luftschutzhilfsdienst Nordrhein-Westfalen in Wesel;

nachrichtlich:

an die Oberkreisdirektoren als untere staatliche Verwaltungsbehörden,

im Zivilschutz mitwirkenden Einrichtungen, Organisationen und Verbände.

') MB). NW. 1966 S. 788.

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