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Gesteinskavernen zum Lagern wassergefährdender Stoffe Gem. RdErl. d. Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft – III B 9 – 9232-9 – u. d. Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie - 514-82-21 v. 31.5.1990

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Gesteinskavernen
zum Lagern wassergefährdender Stoffe
Gem. RdErl. d. Ministers für Umwelt, Raumordnung
und Landwirtschaft – III B 9 – 9232-9 –
u. d. Ministers für Wirtschaft, Mittelstand
und Technologie - 514-82-21
v. 31.5.1990
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Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat die „Wasserwirtschaftlichen Anforderungen an Gesteinskavernen zum Lagern wassergefährdender Stoffe" im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl. Nr. 16 S. 5394) vom 6.6.1989 bekannt gegeben.
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Der Anforderungskatalog wurde mit der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser abgestimmt und vom Beirat „Lagerung und Transport wassergefährdender Stoffe“ beim BMU verabschiedet. Die zuständigen Behörden werden bei ihren Stellungnahmen um Beachtung gebeten.

MBl. NRW. 1990 S. 938

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