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Grundsätze für Zusammenarbeit und Führung im Geschäftsbereich des Innenministeriums RdErl. d. Innenministeriums v. 15. 5. 1996 -II B 5-9.03.02

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Grundsätze
für Zusammenarbeit und Führung im Geschäftsbereich
des Innenministeriums

RdErl. d. Innenministeriums v. 15. 5. 1996
-II B 5-9.03.02

Die „Grundsätze für Zusammenarbeit und Führung" und die sie ergänzenden Handlungsanweisungen werden im Geschäftsbereich des Innenministeriums zum 1.7.1996 mit verbindlicher Geltung in Kraft gesetzt.

MBl.NRW. 1996 S. 938.

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