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Grundsätze für Zusammenarbeit und Führung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bauen und Wohnen RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen v. 28. Mai 1998 - I B 5 - 0130.1 ³)

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/28. 5. 98 (1) 241- Ergänzung - SMB1. NW. - (Stand 15. 7. 1998 = MBl. NW. Nr. 48 einschl.)

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Grundsätze für Zusammenarbeit und Führung

im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bauen und Wohnen

RdErl. d. Ministeriums

für Bauen und Wohnen v. 28. Mai 1998 -

I B 5 - 0130.1 ³)

Die Grundsätze für Zusammenarbeit und Führung und die sie ergänzenden Haridlungsanweisungen werden im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bauen und Wohnen zum 1. 7. 1998 mit verbindlicher Wirkung in Kraft gesetzt.

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