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Inlandsfleichbeschau; hier: Berichterstattung über Trichinenfunde RdErl. d. Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten v. 27. 8. 1962 - II Vet 3205 Tgb.Nr. 714/62¹)

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217. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 1. 9.1993 - MBl. NW. Nr. 52 einschl.)


Inlandsfleichbeschau; hier: Berichterstattung über Trichinenfunde

RdErl. d. Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten v. 27. 8. 1962 - II Vet 3205 Tgb.Nr. 714/62¹)

1 Um einen Überblick über die Verbreitung der Trichinen bei Haus- und Wildschweinen zu erhalten, bitte ich, soweit möglich, Jeweils im Anschluß an die Feststellung von Trichinen bei Schweinen den Herkunftsort und den Besitzer und bei Wildschweinen den genauen Abschußort zu ermlteln.

2 Die außerhalb öffentlicher Schlachthöfe tatigen Beschauer und die Schlachthofverwaltung teilen Jeden Trichinenbefund umgehend dem zustandigen Amtstierarzt mit. Dieser berichtet, gegebenenfalls unter Berücksichtigung weiterer Ermittlungsergebnisse, unverzüglich auf dem Dienstwege dem Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Dabei ist nach dem nachstehenden Muster zu .verfahren.

27.8.62 (1)

7832

Muster

   

Zahl d«r mit

Herkunftsort

 

Lid. Nt.

Ort dir Feststellung

Tridilnen befallenen Sdiweine

mit Angab« dei B» Hier« bxw.

Bemerkungen

   

WUdidtwelne

Abschulort

 

') MBL NW. 1M2 S. INI. geändert durch RdErl. v. 14.12.1M7 (MBL NW. 19(8 S. 62).

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