Stammnorm
Ausfertigungsdatum
12.06.2023
Fassung
(Kopferlass) Ausnahmen vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns gemäß Nummer 1.3 VV / VVG zu § 44 der Landeshaushaltsordnung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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(Kopferlass)
Ausnahmen vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns
gemäß Nummer 1.3 VV / VVG zu § 44 der Landeshaushaltsordnung
im Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Runderlass
des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz
– I A.1-01.11.11.90-000001
Vom 12. Juni 2023
Dies ist ein Kopferlass, dessen Text nicht in die SMBl. NRW. aufgenommen wird, dessen Überschrift aber im Bestandsverzeichnis erscheint.