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Manipulation bei der Inanspruchnahme staatlicher Subventionen RdErl. d. Finanzministers v. 13. i. 1975 -ID5-0044-3¹)

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13. 1. 75 (1) 122. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 16. 12. 1977 = MBl. NW. Nr. 130 einschl.)


Manipulation bei der Inanspruchnahme staatlicher Subventionen

RdErl. d. Finanzministers v. 13. i. 1975 -ID5-0044-3¹)

1 Ergibt sich bei der Inanspruchnahme staatlicher Subventionen der Verdacht einer strafbaren Handlung (z.B. § 263 StGB), so ist der zuständigen Staatsanwaltschaft Anzeige zu erstatten.

2 Verdachtsmomente sind nicht erst bei der Prüfung eines Verwendungsnachweises, sondern schon dann aufzugreifen, wenn sich bei der Antragsstellung, Bewilligung, Zahlung oder Ortsbesichtigung der begründete Verdacht einer strafbaren Handlung ergibt.

( 3 Für Subventionen, die unter § 264 StGB fallen, gilt außerdem der RdErl. d. Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr zur Durchführung des Landessub-ventionsgesetzes v. 30. 9. 1977 (MBl. NW. 1977 S. 1824/SMB1. NW. 74).

4 Im Einvernehmen mit den übrigen Ministern.

') MBl. NW. 1975 S. 113, geändert durch RdErl. v. 1. 10. 1977 (MBl. NW. 1977 S. 1546).

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