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Politische Betätigung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes gegen die demokratische Grundordnung Beschluß der Landesregierung v. 25. 9. 1950 ¹)

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174. Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand 1.8.1986 = MB1.NW. Nr. 57 einschl.)


Politische Betätigung

von Angehörigen des öffentlichen Dienstes gegen die demokratische Grundordnung

Beschluß der Landesregierung v. 25. 9. 1950 ¹)

In Übereinstimmung mit dem Beschluß der Bundesregierung vom 19. September 1950 beschließt die Landesregierung folgendes:

Beamte und alle übrigen Bediensteten des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände verletzen ihre Treuepflicht gegenüber der Bundesrepublik und gegenüber dem Land durch die Unterstützung von Organisationen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung untergraben.

Der Innenminister wird beauftragt, die zur Durchführung dieses Beschlusses erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten.

25. 9. 50 (1)

203020

') MBl. NW. 1950 S. 953, geändert am 8. 1. 1963 (MB1. NW. 1983 S. 426).

!) MBl. NW. 1983 S. 426, geändert durch RdErl. v. 28. 4. 1976 (MBl. NW. 1976 S. (

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