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Richtlinien für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Sprengstoffgesetz Gem RdErL d. Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales - III A 5 - 8700 - u. d. Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie - 512-11-24 - v. 18. 5.1990¹)

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18. 5. 90 (1)

198.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand 15.8.1990 = MB1.NW. Nr. 60 einschl.)

71112


Richtlinien

für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Sprengstoffgesetz

Gem RdErL d. Ministers für Arbeit,

Gesundheit und Soziales - III A 5 - 8700 - u. d.

Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie -

512-11-24 -

v. 18. 5.1990¹)

Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Sprengstoffgesetz soll zukünftig landesweit nach einheitlichen Richtlinien vollzogen werden. Mit der Anlage werden diese Richtlinien bekanntgegeben; bei der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist danach zu verfahren.

Der Erlaß ergeht im Einvernehmen mit dem Innenminister und dem Minister für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft

') MBl. NW. 1990 S. 730.

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