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Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen im öffentlichen Dienst RdErl. d. Finanzministers v. 11.1.1961 – B 4000 – 3.11 – IV 1

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Richtlinien für die Vergütung von
Arbeitnehmererfindungen im öffentlichen Dienst
RdErl. d. Finanzministers v. 11.1.1961 –
B 4000 – 3.11 – IV 1
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Die nachstehenden Richtlinien, die der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung unter dem 1. Dezember 1960 im Bundesanzeiger Nr. 237 v. 8.12.1960, Seite 2, veröffentlicht hat, gebe ich mit der Bitte um Beachtung bekannt.
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Richtlinien

für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen im

öffentlichen Dienst
vom 1. Dezember 1960
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Nach Anhörung der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, der Beamten und der Soldaten ergänze ich auf Grund des § 11 i. Verb. mit den §§ 40, 41 des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen v. 25. Juli 1957 (BGBl. I S. 756) die Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen im privaten Dienst v. 20. Juli 1959 (Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 156 v. 18.8.1959) dahin, dass diese Richtlinien auf Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst sowie auf Beamte und Soldaten entsprechend anzuwenden sind.
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MBl. NRW. 1961 S. 198

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