Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Innenministeriums v. 30.06.2003 – 55/20 (1.1)
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Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes
bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren
RdErl. d. Innenministeriums v. 30.06.2003 – 55/20 (1.1)
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Die Stundensätze für den Verwaltungsaufwand sind neu berechnet worden. Sie betragen ab sofort für den
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höheren Dienst 69 Euro
gehobenen Dienst 54 Euro
mittleren Dienst 43 Euro
einfachen Dienst 32 Euro
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Eine vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen erstellte detaillierte Übersicht ist als Anlage beigefügt.
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