Stammnorm
Ausfertigungsdatum
15.07.2008
Fassung
Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Innenministeriums - 56 - 36.08.09 - v. 15.7.2008
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Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes
bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren
RdErl. d. Innenministeriums - 56 - 36.08.09 -
v. 15.7.2008
Die Stundensätze, die für die zukünftige Berechnung des Verwaltungsaufwandes empfohlen werden, sind neu berechnet worden. Sie betragen für den
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höheren Dienst |
68 Euro |
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gehobenen Dienst |
53 Euro |
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mittleren Dienst |
43 Euro |
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einfachen Dienst |
33 Euro. |
Eine vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen erstellte detaillierte Übersicht ist als Anlage beigefügt.
Der RdErl. des Innenministeriums vom 1.8.2007 (MBl. NRW. S. 502) wird hiermit aufgehoben.
MBl. NRW. 2008 S. 390.