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Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Innenministeriums - 56 - 36.08.09 - v. 20.7.2009

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Die Stundensätze, die für die zukünftige Berechnung des Verwaltungsaufwandes empfohlen werden, sind neu berechnet worden. Sie betragen für den

höheren Dienst

69 Euro

gehobenen Dienst

54 Euro

mittleren Dienst

44 Euro

einfachen Dienst

33 Euro.

 

Eine vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) erstellte detaillierte Übersicht ist als Anlage beigefügt.

 

Der RdErl. des Innenministeriums vom 15.7.2008 (MBl. NRW. 2008 S. 390) wird hiermit aufgehoben.

MBl. NRW. 2009 S. 370

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