Stammnorm
Ausfertigungsdatum
20.07.2009
Fassung
Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Innenministeriums - 56 - 36.08.09 - v. 20.7.2009
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Die Stundensätze, die für die zukünftige Berechnung des Verwaltungsaufwandes empfohlen werden, sind neu berechnet worden. Sie betragen für den
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höheren Dienst |
69 Euro |
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gehobenen Dienst |
54 Euro |
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mittleren Dienst |
44 Euro |
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einfachen Dienst |
33 Euro. |
Eine vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) erstellte detaillierte Übersicht ist als Anlage beigefügt.
Der RdErl. des Innenministeriums vom 15.7.2008 (MBl. NRW. 2008 S. 390) wird hiermit aufgehoben.
MBl. NRW. 2009 S. 370