Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 56-36.08.09 -
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Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes
bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren
RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 56-36.08.09 -
v. 25.6.2013
1
Stundensätze
Die Stundensätze, die für die Berechnung des Verwaltungsaufwandes empfohlen werden, betragen für den
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höheren Dienst |
73 Euro |
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gehobenen Dienst |
58 Euro |
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mittleren Dienst |
49 Euro |
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einfachen Dienst |
35 Euro. |
Eine vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) erstellte detaillierte Übersicht ist als Anlage beigefügt.
2
Inkrafttreten, Aufhebung
2.1
Die Richtwerte treten mit dem Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
2.2
Der Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 20.6.2012 (MBl. NRW. S. 528) wird aufgehoben.