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Schutz der demokratischen Einrichtungen RdErl. d. Innenministers v. 23. 2. 1950 — I _ 108 — Ni. 314/50¹)

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75. Ergänzung — SMB1. NW. — (Stand 15. 7. 1970)

23. 2. 50 (1)


Schutz der demokratischen Einrichtungen

RdErl. d. Innenministers v. 23. 2. 1950 — I _ 108 — Ni. 314/50¹)

Der Landtag hat in seiner letzten Sitzung folgenden Beschluß gefaßt:

1. Gegenüber provokatorischem Verhalten prominenter Vertreter des Hitlerregimes sollen die Bestimmungen des allgemeinen Landesrechtes und des Polizeiverwaltungsgesetzes mit aller Schärfe angewandt werden.

2. Ein Beamter,, der gewissenhaft und treu bemüht ist, den Staat und seine demokratischen Einrichtungen zu schützen, findet die volle Unterstützung des Landtages und der Landesregierung.

Ich begrüße diese Haltung des Landtages und schließe mich ihr an.

Die Behördenleiter bitte ich, diesen Beschluß allen Beamten und Angestellten zur Kenntnis zu bringen.

2180

') MBl. NW. 1957 S. 2227.

') MBl. NW. 1957 S. 2227.

») MBl. NW. 1966 S. 499, geändert durdi Bek. v. 16. 6. 1970 (MBl. NW. 1970 S. 1092).

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