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Staatliche Anerkennung der Stadt Hallenberg als Luftkurort

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Staatliche Anerkennung
der Stadt Hallenberg
als Luftkurort

 

Verfügung
der Bezirksregierung Arnsberg
24.04.03

Vom 4. November 2024

 

Mit Verfügung vom 4. November 2024 habe ich aufgrund der §§ 1, 2, 3, 11, 17, 19 und 21 des Kurortegesetzes vom 11. Dezember 2007 (GV. NRW. 2008 S. 8), das zuletzt durch Artikel 77 des Gesetzes vom 1. Februar 2022 (GV. NRW. S. 122) geändert worden ist, der Stadt Hallenberg die Artbezeichnung

 

„Luftkurort“

 

verliehen und die Kurgebietsgrenzen festgesetzt.

 

Die Anlagen 1 und 2 - textliche Darstellung der Kurgebietsgrenzen und zeichnerische Darstellung der Kurgebietsgrenzen - sind Bestandteile der Verfügung.

 

MBl. NRW. 2024 S. 1038.

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