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Staatliche Anerkennung von Luftkurorten - Gemeinde Nümbrecht - RdErl. d. Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales v. 6. 11. 1973 — VI C 3 — 56.01.94

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6. 11.73 (1) 103. Ergänzung

21281


Staatliche Anerkennung von Luftkurorten - Gemeinde Nümbrecht -

RdErl. d. Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales v. 6. 11. 1973 — VI C 3 — 56.01.94

Aufgrund der }§ l und 2 der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Gemeinden oder Gemeindeteilen als Heilbad oder Kurort vom 30. November 1971 (GV. NW. S. 378/SGV. NW. 2128) habe ich der Gemeinde Nümbrecht (Oberbergischer Kreis) die Artbezeichnung

„Staatlich anerkannter Luftkurort" verliehen.

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