Inhaltsverzeichnis
Aus
Fassungen

Technische Anforderungen zur Entsorgung von Elektro-Altgeräten sowie zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen zur Entsorgung von Elektro-Altgeräten RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 15.10.2001 - IV-3-902/4-26695/3

Link kopiert

Der Link zum Pragraph wurde kopiert

Technische Anforderungen zur Entsorgung von Elektro-Altgeräten
sowie zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen
zur Entsorgung von Elektro-Altgeräten
RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
v. 15.10.2001 - IV-3-902/4-26695/3
<![if !supportLineBreakNewLine]>
<![endif]>

Die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat das Merkblatt „Technische Anforderungen zur Entsorgung von Elektro-Altgeräten sowie zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen zur Entsorgung von Elektro-Altgeräten – Elektro-Altgeräte-Merkblatt (EAG-Merkblatt)“ vorgelegt. Es ist als 2. überarbeitete Auflage vom 24.03.2004 in den „Mitteilungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 31“, Erich Schmidt Verlag, Berlin, ISBN 3 503 08338 3, veröffentlicht. Das Merkblatt kann auch über die Homepage der LAGA (www.laga-online.de) herunter geladen werden.

 

Ich bitte die jeweils zuständigen Behörden, das Merkblatt zugrunde zu legen bei:
- der Zulassung von Demontage- oder Verwertungsanlagen,
- der Überwachung,
- der Überwachung der Entsorgung von Elektro-Altgeräten,
- der Zustimmung zu Überwachungsverträgen für einen Entsorgungsfachbetrieb, der im Bereich der Entsorgung von Elektro-Altgeräten tätig ist (§ 52 Abs. 2 KrW-/AbfG i.V.m. der Entsorgungsfachbetriebeverordnung – EfbV vom 10.09.1996 – BGBl I S. 1421),
- der Anerkennung von Entsorgergemeinschaften, deren Mitgliedsbetriebe auf dem Gebiet der Entsorgung von Elektro-Altgeräten tätig sind (§ 52 Abs. 3 KrW-/AbfG i.V.m. der Richtlinie über die Tätigkeit und Anerkennung von Entsorgergemeinschaften – Entsorgergemeinschaftenrichtlinie vom 9.9.1996 – BAnz. Nr. 178 S. 10909)

 

Bei der Anwendung des Merkblattes ist zu beachten, dass im Anhang I unter Nr. 2.2.1 Bezug auf einen Leitfaden des Umweltbundesamtes genommen wird. Dieser Leitfaden benennt FCKW-Rückgewinnungswerte aus den Kältekreisläufen und aus der Behandlung von PUR-Isolationsschaum. Bei diesen Werten handelt es sich nicht um Grenzwerte, sondern um Orientierungswerte, die eine ggf. erforderliche Einzelfallbetrachtung nicht ersetzen können.

<![if !supportEmptyParas]> <![endif]>

MBl. NRW.2002 S. 96, geändert durch RdErl. v. 24.1.2006 (MBl.NRW. 2006 S. 211).

Zum Textanfang