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Urlaub ohne Dienstbezüge Freiwillige Rentenversicherung Gem. RdErl. d. Finanzministers - B 1230 - 14.6 - IV B 2 - u. d. Innenministers - II A 5 - 4.80.05 - 8/85 - v. 23. 7. 1985¹)

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23. 7. 85 (1) 240. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 15. 4. 1998 = MBl. NW. Nr. 24 einschl.)


Urlaub ohne Dienstbezüge Freiwillige Rentenversicherung

Gem. RdErl. d. Finanzministers - B 1230 - 14.6 - IV B 2 -

u. d. Innenministers - II A 5 - 4.80.05 - 8/85 -

v. 23. 7. 1985¹)

Der Bundesminister des Innern hat darauf hingewiesen, daß nach Durchführung der Nachversicherung eines ausgeschiedenen Beamten (§ 1232 RVO/§ 9 AVG; ab 1.1.1992 § 8 SGB VI) Beitragslücken, die während der Zeit einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge entstanden sind, von dem ausgeschiedenen Beamten in der Regel nicht mehr durch Entrichtung freiwilliger Beiträge geschlossen werden können. Nach Auffassung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung sei es daher angezeigt, daß sich im Falle einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge der Beamte unverzüglich wegen einer Beratung an ,die zuständigen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung wendet

Wir bitten in Fällen der Beurlaubung ohne Dienstbezüge, in denen keine Gewährleistungsentscheidung erteilt ist, den Beamten hierauf hinzuweisen..

') MBl. NW. 1985 S. 1232, geändert durch Gem. RdErl. v. 20.10. 1993 (MBl. NW. 1993 S. 1780).

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