Inhaltsverzeichnis
Aus
Fassungen

Verfahren zur Meldung von störenden Flügen militärischer Luftfahrzeuge RdErl. d. Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr  - II A 5 - 65-00/0- (am 01.01.2003: MVEL) v. 15.5.1992

Link kopiert

Der Link zum Pragraph wurde kopiert

Verfahren zur Meldung von störenden Flügen militärischer Luftfahrzeuge RdErl. d. Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr
 - II A 5 - 65-00/0- (am 01.01.2003: MVEL)
v. 15.5.1992

1
Der Bundesminister für Verkehr hat die Regelung über die „Verfahren zur Meldung von störenden Flügen militärischer Luftfahrzeuge" neu gefasst und mit Rundschreiben vom 13.2.1992 - LR 16/60.05.05/21 BL 92 II bekannt gemacht (Anlage). Die Verfahrensvorschriften sind ab sofort anzuwenden.

2 Meldungen über Störungen durch militärische Luftfahrzeuge sind jetzt unmittelbar an das Luftwaffenamt in Köln zu richten; eine Mitwirkung der örtlichen Ordnungsbehörden und der Kreispolizeibehörden ist nicht mehr erforderlich.
 

MBl. NRW. 1992 S. 871, geändert durch RdErl. v. 20.1.1993 (MBl. NRW. 1993 S. 514), 27.1.1994 (MBl. NRW. 1994 S. 283).

Zum Textanfang