Verfahren zur Meldung von störenden Flügen militärischer Luftfahrzeuge RdErl. d. Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr - II A 5 - 65-00/0- (am 01.01.2003: MVEL) v. 15.5.1992
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Verfahren zur Meldung von störenden Flügen militärischer Luftfahrzeuge RdErl. d. Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr
- II A 5 - 65-00/0- (am 01.01.2003: MVEL)
v. 15.5.1992
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Der Bundesminister für Verkehr hat die Regelung über die „Verfahren zur Meldung von störenden Flügen militärischer Luftfahrzeuge" neu gefasst und mit Rundschreiben vom 13.2.1992 - LR 16/60.05.05/21 BL 92 II bekannt gemacht (Anlage). Die Verfahrensvorschriften sind ab sofort anzuwenden.
2 Meldungen über Störungen durch militärische Luftfahrzeuge sind jetzt unmittelbar an das Luftwaffenamt in Köln zu richten; eine Mitwirkung der örtlichen Ordnungsbehörden und der Kreispolizeibehörden ist nicht mehr erforderlich.
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MBl. NRW. 1992 S. 871, geändert durch RdErl. v. 20.1.1993 (MBl. NRW. 1993 S. 514), 27.1.1994 (MBl. NRW. 1994 S. 283).