Fassung
Verleihung der Artbezeichnung Luftkurort für den Ortsteil Levern der Gemeinde Stemwede
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Verfügung
der Bezirksregierung Detmold
24.04.03-018
Vom 15. Juli 2025
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Aufgrund des § 11 des Gesetzes über Kurorte im Land Nordrhein-Westfalen (Kurortegesetz – KOG) vom 11. Dezember 2007 (GV. NRW. 2008 S. 8) in der derzeit geltenden Fassung habe ich der Gemeinde Stemwede für den Ortsteil Levern das Prädikat Luftkurort verliehen.
Da die Verleihung des Prädikates Luftkurort im Wege der Höherstufung vom Erholungsort erfolgte, wurde das Prädikat Erholungsort gleichzeitig widerrufen.
Die Anlagen 1 und 2 - textliche Darstellung und zeichnerische Darstellung des Kurgebietes sind Bestandteile der Verfügung.