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Verleihung des zusätzlichen Prädikates Kneipp-Heilbad an die Stadt Bad Salzuflen

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Verleihung des zusätzlichen Prädikates
Kneipp-Heilbad an die Stadt Bad Salzuflen

 

Verfügung
der Bezirksregierung Detmold
24.04.03-017/2022-001

Vom 4. Juni 2024

 

Aufgrund des § 5 des Gesetzes über Kurorte im Land Nordrhein-Westfalen (Kurortegesetz – KOG) vom 11. Dezember 2007 (GV. NRW. 2008 S. 8), in der jeweils geltenden Fassung, habe ich der Stadt Bad Salzuflen das zusätzliche Prädikat Kneipp-Heilbad verliehen.

 

Gleichzeitig habe ich die Anerkennung als Kneipp-Kurort vom 28. August 2013 widerrufen.

 

An der Festsetzung des Kurgebietes ändert sich nichts.

 

MBl. NRW. 2024 S. 672.

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