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Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen in privatrechtlichen Angelegenheiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie v. 21.12.2005 -115 – 43-02 -

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Vertretung
des Landes Nordrhein-Westfalen
in privatrechtlichen Angelegenheiten
im Geschäftsbereich
des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie
RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie
v. 21.12.2005 -115 – 43-02 -

1
Für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie wird die Befugnis zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen in privatrechtlichen Angelegenheiten im Rahmen des jeweils übertragenen Aufgabengebietes delegiert auf:

1.1
den Landesbetrieb Geologischer Dienst,

1.2
den Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW,

1.3
den Landesbetrieb Materialprüfungsamt NRW.

2
Ich behalte mir vor, die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Einzelfällen, besonders bei Rechtsstreitigkeiten von grundsätzlicher Bedeutung, selbst zu übernehmen.

3
Das Land ist unter folgender Bezeichnung zu vertreten:

"Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie, dieses vertreten durch……"

4
Diese Regelung tritt mit Wirkung vom 21.12.2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Runderlass des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung vom 21.2.2003 (SMBl. NRW. 20020) außer Kraft.
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MBl. NRW. 2006 S. 31

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