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Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen vor den Verwaltungsgerichten bei Feststellungs- und allgemeinen Leistungsklagen in Abschlepp- und Sicherstellungsangelegenheiten im Bereich der Polizei RdErl. d. Innenministeriums v. 31. 7. 1990 - IVA2-2744

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Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen vor den Verwaltungsgerichten bei
Feststellungs- und allgemeinen Leistungsklagen in
Abschlepp- und Sicherstellungsangelegenheiten im Bereich der Polizei
RdErl. d. Innenministeriums v. 31. 7. 1990 - IVA2-2744

Die Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen vor den Verwaltungsgerichten bei Feststellungs- und allgemeinen Leistungsklagen in Abschlepp- und Sicherstellungsangelegenheiten im Bereich der Polizei wird auf die Kreispolizeibehörden sowie auf die Bezirksregierungen, soweit sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit (§ 12 POG NRW) die streitigen Abschlepp- oder Sicherstellungsmaßnahmen veranlasst haben, übertragen.

Das Land ist vor den Verwaltungsgerichten unter folgender Bezeichnung vertreten:

„Das Land Nordrhein-Westfalen,
vertreten durch den Innenminister,
dieser vertreten durch __________“.
(Bezeichnung der vertretenden Behörde).

MBl.NRW. 1990 S. 1036.

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